Abgabe der Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019

Der Arbeitstag von Steuerberatern wird mittlerweile zu großen Teilen geprägt durch Anfragen, Antragstellungen und weiterer durch die Corona Pandemie bedingter Tätigkeiten.  Der Gesetzgeber hat diesem Umstand erfreulicherweise Rechnung getragen und die Abgabefristen für die Steuererklärungen des Jahres 2019 von Ende Februar 2021 auf Ende August 2021 verlängert. Weiterhin soll auf die Festsetzung von Nachzahlungszinsen verzichtet werden.

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