Die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers wird für die Arbeitnehmer steuerfrei gestellt. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablets überlässt. Der Finanzausschuss beschloss am 29.2.2012 eine entsprechende Gesetzesänderung, die in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz (17/8235) aufgenommen wurde.
Die CDU/CSU-Fraktion begründete die Steuerfreiheit bei privater Nutzung von Software und Datenverarbeitungsgeräten mit der notwendigen Steuervereinfachung. Die Gesetzesänderung solle zudem die Schaffung von Heimarbeitsplätzen erleichtern.
-
Aktuelles:
- Das Aktuelle Mai 2023
- Das Aktuelle April 2023
- Das Aktuelle März 2023
- Das Aktuelle Februar 2023
- Das Aktuelle Januar 2023
- Das Aktuelle: Sonderausgabe Mandanteninformation zum Jahresende 2022
- Das Aktuelle Dezember 2022
- Änderungen des Mindestlohnes im Jahr 2022 mit den Auswirkungen bei Mini- und Midijobs