Die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers wird für die Arbeitnehmer steuerfrei gestellt. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablets überlässt. Der Finanzausschuss beschloss am 29.2.2012 eine entsprechende Gesetzesänderung, die in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz (17/8235) aufgenommen wurde.
Die CDU/CSU-Fraktion begründete die Steuerfreiheit bei privater Nutzung von Software und Datenverarbeitungsgeräten mit der notwendigen Steuervereinfachung. Die Gesetzesänderung solle zudem die Schaffung von Heimarbeitsplätzen erleichtern.
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