Aufwendungen, die ein Unternehmen (hier: Eine Rechtsanwaltskanzlei) für sog. Herrenabende verwendet, sind nicht als Betriebsausgaben zum Abzug zugelassen. Solchen Veranstaltungen fehlt der Charakter von Informationsveranstaltungen zu einem juristischen Thema.
Urteil des FG Düsseldorf vom 19.11.2013, 10 K 2346/11 F
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