Belegeinreichung Steuererklärungen

Schon gewusst? Nach dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens müssen ab dem Veranlagungszeitraum 2017 keine Belege mehr dem Finanzamt eingereicht werden. Hessen verzichtet aber bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2016 auf die Einreichung und wird Belege lediglich bei Bedarf gezielt anfordern. Wir raten deshalb, auf die präventive Einreichung von Belegen zu verzichten.

Dies ändert natürlich nichts an der grundsätzlichen Aufbewahrungspflicht der Belege und Unterlagen bis zu 10 Jahren.

Nachfolgend das entsprechende Informationsschreiben: Finanzamt0002

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