Corona: Finanzielle Soforthilfe für VEREINE

Die hessische Landesregierung hat gestern dem LSBH mitgeteilt, dass im Rahmen der Soforthilfe auch gemeinnützige Sportvereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, ebenso wie freiberufliche Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiter, die diese Tätigkeit als Haupterwerb betreiben, in diesem Programm antragsberechtigt sind.

Voraussetzung ist eine existenzbedrohende Lage sowie massive Liquiditätsengpässe, die sich unmittelbar infolge der Corona Pandemie ergeben.

Hierzu gibt es ein Infoschreiben des LSBHs mit allen weiteren wichtigen Informationen und Links zu den Antragsverfahren: Corona Soforthilfe für Vereine

Comments are closed.