Corona – weiterführende Hilfen für Unternehmer ab Juni 2020

Für die Monate Juni bis August hat die Regierungskoalition im Rahmen des Konjunkturpaketes am 3. Juni ein Anschlussprogramm als Überbrückungshilfe beschlossen. Für dieses Programm stellt der Bund bis zu 25 Milliarden Euro bereit.

Wie sieht die neue Überbrückungshilfe für Selbstständige aus?
Die Überbrückungshilfe sieht folgende einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschüsse zu den Betriebskosten für die Monate Juni bis August vor:

• für Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten: einmaliger Zuschuss bis zu 9.000 Euro.
• für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern: einmaliger Zuschuss bis zu 15.000 Euro.
• In begründeten Ausnahmefällen (siehe Berechnung der Erstattung) kann der Betrag sogar höher ausfallen.
• Größere Unternehmen können sogar bis zu 150.000 Euro erhalten.

Wer bekommt die neue Überbrückungshilfe des Bundes?
Mit dem Zuschuss unterstützt der Bund branchenübergreifend kleine und mittelständische Unternehmen. Das Eckpunktepapier nennt beispielhaft eine Reihe von Branchen, darunter etwa das Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, Jugendherbergen, Reisebüros, Schausteller und Messeveranstalter.

Die Hilfe ist allerdings kein Ersatz für den „Lohn“ des Unternehmers, sondern dient der Abdeckung der laufenden Betriebskosten (zum Beispiel der Miete für die Gewerberäume oder Leasingraten). Sie ist nicht gedacht für Personalkosten oder die Deckung der Kosten für die Lebenshaltung. Wer also etwa als Solo-Selbstständiger nur geringe Betriebskosten hat, kann über diesen Topf seine Umsatz- und Honorareinbußen nur zu einem kleinen Teil ausgleichen.

Unter welchen Bedingungen können Sie die neue Überbrückungshilfe erhalten?
Die Corona-Krise muss für Sie und Ihr Unternehmen zu massiven Umsatzeinbußen geführt haben. Antragsberechtigt sind Sie, wenn:
• Ihr Umsatz coronabedingt im April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber den Vorjahresumsätzen zurückgegangen ist und
• die Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 weiterhin mindestens 50 Prozent betragen.

Wie hoch ist die Erstattung?
Die Überbrückungshilfe ersetzt einen größeren Teil der fixen Betriebskosten Ihres Unternehmens.
Die Hilfe ist wie folgt gestaffelt:
• Die Überbrückungshilfe beträgt bis zu 50 Prozent der fixen Betriebskosten, wenn der Umsatzrückgang mindestens 50 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat beträgt.
• Bis zu 80 Prozent der fixen Betriebskosten gibt es, wenn der Umsatzrückgang bei mehr als 70 Prozent liegt.
Die Antragsfrist für das Programm endet spätestens am 31. August 2020. Das Geld soll bis zum 30. November 2020 ausgezahlt werden.

Wie kommen Sie an die Corona-Mittel?
Zu der neuen Überbrückungshilfe gibt es bisher nur das Eckpunktepapier. Eine Antragstellung ist daher noch nicht möglich (Stand: 5. Juni). Allerdings zeichnet sich bereits ab, dass dieselben Behörden in Ihrem Bundesland zuständig sein werden, bei denen Sie auch die Soforthilfe des Bundes beantragen konnten.

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sollen hierbei als eine Art feste Compliance-Instanz in das Programm eingebunden werden, um Missbrauchsfälle, wie sie leider zuletzt bei Corona-Förderprogrammen zu häufig vorgekommen sind, zu vermeiden. Hierfür plant der Gesetzgeber eine Prüfung und Bestätigung der Antragsangaben durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Im Gespräch ist weiterhin, dass eine Antragsstellung gar nicht mehr durch den Unternehmer selbst, sondern ausschließlich durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer möglich sein wird.

Noch ist das Ganze nicht spruchreif, da das abschließende gesetzgeberische Verfahren noch nicht komplett durchlaufen wurde und die konkrete Handhabung noch nicht klar ist. Sofern es hierzu neues zu vermelden gibt, werde ich dies selbstverständlich an dieser Stelle vermelden.

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