Die GoBD im Fokus der Finanzverwaltung : Elektronische Buchführung und Archivierung

Auch das betriebliche Rechnungswesen bleibt von dem Umbruch hin zu einem neuen Level von EDV-Prozessen nicht verschont. Die elektronische Belegerfassung ist an der Tagesordnung, das „papierlose Büro“ mittels Dokumentenmanagementsystemen wird vielerorts bereits praktiziert. Zudem versenden viele Unternehmen Ihre Rechnungen mittlerweile per E-Mail.

Auch die Finanzverwaltung hat auf die Digitalisierung des Rechnungswesens reagiert und ein Regelwerk für die digitale Buchführung geschaffen: Die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“.

Die elektronische Buchführung -und damit auch die rechtskonforme Aufbewahrung elektronischer Dokumente- ist inzwischen stärker in den Fokus der Betriebsprüfung gerückt. Die hieraus resultierenden Risiken dürfen keinesfalls unterschätzt werden: Enthält die Organisation Ihrer elektronischen Buchführung schwerwiegende Mängel, wird sie bei der Betriebsprüfung nicht anerkannt. In diesem Fall drohen Umsatz- und Gewinnschätzungen, die häufig zu Mehrsteuern führen. Werden außerdem elektronische Rechnungen nicht prüfungssicher archiviert, kann auch der Verlust des Vorsteuerabzugs drohen.

Wie Sie diese Risiken minimieren können, erfahren Sie in der nachfolgenden Informationsbroschüre. Für darüber hinaus gehende Fragen stehe ich Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch selbstverständlich gerne zur Verfügung:
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