Die Grundsteuerreform 2022 kommt!

Wenn Sie am 01. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz waren, müssen Sie -nach jetzigem Stand bis zum 31.10.2022- eine Erklärung aufgrund der neuen Grundsteuerreform abgeben. Das Bundesverfassungsgericht forderte diese Regelung, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert auf veralteten Zahlen beruhte.

Das bisherige Modell zur Ermittlung der Grundsteuer bleibt grundsätzlich unberührt; es ändert sich lediglich der Grundsteuerwert als Basiswert. Hierzu muss jeder Grundstückeigentümer nunmehr eine Feststellungserklärung einreichen. Da die Finanzverwaltung für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigt, werden die neu errechneten Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen.

Für die einzureichende Feststellungserklärung ist einiges an Vorbereitungen zu treffen. Folgende Daten müssen der Finanzverwaltung im Rahmen der Grundsteuererklärung bereitgestellt werden:

– Angaben zur Lage wie Adresse, Gemarkung, Flur, Flurstück
– Grundstücksart (Bebautes Grundstück, unbebautes Grundstück, Betriebsvermögen, Betrieb der Land- und Forstwirtschaft etc.)
– Baujahr des Gebäudes
– Der/die Eigentümer inklusive den persönlichen Angaben
– Angaben zur Fläche wie Grundstücksfläche, Wohnfläche, sonstige Flächen, Bodenrichtwert

Wo bekommen Sie die Unterlagen her? Angaben wie Flurnummer etc. dürften Ihnen bereits in Form von beispielsweise Einheitswertbescheiden aus früheren Jahren, Flurkarten oder Grundbuchauszügen vorliegen. Sollten die Daten nicht auffindbar sein, können Sie eine Flurkarte kostenpflichtig beim zuständigen Vermessungsamt beantragen oder einen Grundbuchauszug bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Diesen Antrag können Sie im Regelfall mündlich vor Ort oder schriftlich stellen. Im jedem Bundesland besteht die Möglichkeit in das Grundbuch auf elektronischen Wege (kostenpflichtig) Einsicht zu nehmen. Für den notwendigen Bodenrichtwert gibt es spezielle Karteien (z. B. BORIS Bodenrichtwertkartei Hessen), in welche Sie online Einsicht nehmen können. Manche Bundesländer verlangen hierfür eine gesonderte Gebühr.

Meine Vergütung für die Erstellung der Grundsteuererklärung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung.

Ausführliche Informationen finden Sie hier: Grundsteuerreform 2022

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