Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da es an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung fehlt. Die Rechtslage muss rückwirkend ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1.8.2001 geändert werden.
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 07.05.2013, Aktenzeichen BvR 909/06
-
Aktuelles:
- Verlängerung der Steuererklärungfristen für den Veranlagungszeitraum 2019
- Aussetzung der Pflicht zur monatlichen Übermittlung von Voranmeldungen in Neugründungsfällen
- Das Aktuelle Januar 2021
- Wegfall von Zahlungshinweisen für Steuervorauszahlungen ab Dezember 2020
- Die Corona-„Novemberhilfe:“ Beantragung, Abschlagszahlung und Details
- Corona Wirtschaftshilfe für November 2020 – UPDATE
- Das Aktuelle Dezember 2020
- 2. Phase der Corona Überbrückungshilfe