Werden Rechnungen korrigiert, so geschieht dies nicht mehr durch eine „Gutschrift“, sondern durch eine „Rechnungskorrektur“. Bei Korrekturen und Stornierungen ändert sich somit ab sofort eine wichtige Kleinigkeit.
Das Problem: Eine Gutschrift konnte zwei unterschiedliche Funktionen haben. Zum einen ist sie eine Art umgekehrte Rechnung. Anstatt eine Rechnung ausgestellt zu bekommen, stellt man selbst eine Gutschrift aus. Ein typisches Anwendungsgebiet sind Provisionszahlungen. Hier bleibt alles beim Alten: Die Gutschrift bleibt eine Gutschrift.
Anders sieht es bei der zweiten Funktion der guten alten Gutschrift aus: Die Korrektur von Rechnungen. Hat sich in eine Rechnung ein Fehler eingeschlichen oder muss die Rechnung aus sonstigen Gründen abgeändert werden, wird buchhalterisch korrekt ein weiteres Dokument benötigt. Bisher war dies die Gutschrift. Mit ihrer Hilfe wurden Teile einer Rechnung (oder die komplette Rechnung) quasi neutralisiert. Eine Rechnung über 100 Euro und eine Gutschrift über 100 Euro sorgten untern Strich dafür, dass eine Rechnung (z.B. durch Stornierung) als nichtig betrachtet werden konnte. Und genau hier hat der Gesetzgeber etwas geändert!
Seit dem 01.07.2013 darf die Rechnungskorrektur nicht mehr Gutschrift heißen, sondern müssen mit „Rechnungskorrekturen“, „Stornorechnungen“ oder „Korrekturrechnungen“ überschrieben werden. Sofern die Rechnungskorrektur nicht mit den vorgenannten Begriffen überschrieben ist, müssen die Betragsvorzeichen negativ, also mit einem „Minus“ gekennzeichnet sein; zudem ist in diesem Fall das Wort „Entgeltminderung“ aufzunehmen.
Für den Fall, dass Rechnungskorrekturen zukünftig noch als Gutschriften bezeichnet werden droht, dass der Gutschriftempfänger zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer abführen muss. Zum anderen bleibt die durch die Korrektur erwünschte Reduzierung der umsatzsteuerlichen Bemessungsrundlagen aus. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass das Wort Gutschrift nicht mehr für Rechnungskorrekturen verwenden und die an Sie adressierten Rechnungskorrekturen künftig nicht mehr das Wort Gutschrift enthalten.