Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Entwurfsschreiben vom 02.10.2012 (IV C 5 – S 2363/07/0002-03) als Starttermin für die elektronische Lohnsteuerkarte bzw. das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) den 01.11.2012 festgelegt.
Die Arbeitgeber müssen allerdings erst für einen Übergangszeitraum bis Ende 2013 auf das ELStAM-Verfahren umstellen.
-
Aktuelles:
- Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
- Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe – diese neuen Regeln gelten für die Beantragung der Hilfsgelder
- Überbrückungshilfen Phasen II und III, Neustarthilfe und andere Corona bedingte Erleichterungen
- Abgabe der Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019
- Das Aktuelle März 2021
- Das Aktuelle Februar 2021
- Verlängerung der Steuererklärungfristen für den Veranlagungszeitraum 2019
- Aussetzung der Pflicht zur monatlichen Übermittlung von Voranmeldungen in Neugründungsfällen