Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Entwurfsschreiben vom 02.10.2012 (IV C 5 – S 2363/07/0002-03) als Starttermin für die elektronische Lohnsteuerkarte bzw. das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) den 01.11.2012 festgelegt.
Die Arbeitgeber müssen allerdings erst für einen Übergangszeitraum bis Ende 2013 auf das ELStAM-Verfahren umstellen.
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