Den Bundesrat hat das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) bereits am 04.11.2011 passiert. Mit Bundesgesetzblatt Nr. 60 wurde jetzt (02.12.2011) das Beherbergungsstatistikgesetz veröffentlicht. Damit trat am 03.12.2011 die alte Rechtslage, die vor Einführung des ELENA-Verfahrens bestand, wieder in Kraft. Das ELENA-Verfahren ist damit endgültig Geschichte.
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