Der BFH prüft derzeit, ob das seit Erbschaftsteuergesetzt in der Fassung des ErbStRG und des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes seit dem 01.01.2009 verfassungsgemäß ist und hat deshalb das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, diesem Verfahren beizutreten.
Mehr erfahren: Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des ErbStG in der Fassung des ErbStRG und des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes
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