Ergänzendes Darlehen der WI Bank zur Soforthilfe Corona

Als Ergänzung zu den bereits bestehenden Fördermöglichkeiten gibt es ab heute die Möglichkeit, ein ergänzendes Darlehen (kein Zuschuss !) bei der WI Bank im Rahmen des Programms Hessen-Mikroliquidität zu beantragen. Mit diesem ergänzendem Darlehen können kleine Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitenden (Vollzeitstellen) und Soloselbständige zusätzlichen Liquiditätsbedarf finanzieren, der durch die aktuelle Corona-Krise entstanden ist und zur Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit zwingend erforderlich ist. Nachfolgend stelle ich kurz die Eckpunkte dar:

• Gefördert werden natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind sowie Angehörige der Freien Berufe, die zur Fortführung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit eine kurzfristige Überbrückungsfinanzierung benötigen. Das Unternehmen des Antragsstellenden darf max. 50 Vollzeit-Mitarbeitende (Teilzeitkräfte sind in Vollzeitkräfte umzurechnen) haben. Es können nur unternehmerische Tätigkeiten gefördert werden, die vor der Corona-Krise über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügt haben. Dies ist der WIBank gegenüber nachzuweisen.

• Die Einreichung des Antrags erfolgt in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern. Vor der Antragstellung bei der WIBank, soll ein Beratungskontakt mit einem Kooperationspartner zur Einschätzung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Gewerbes/der freiberuflichen Tätigkeit vor und nach Überwindung der Krise stattgefunden haben.

• Das Programm ist zunächst befristet bis zum 31.12.2020.

• Je Antragstellenden kann ein Darlehen in Höhe von 3.000 bis 35.000 Euro beantragt werden. Das Kreditvolumen soll sich an dem Liquiditätsbedarf für 6 Monate ab dem 13. März 2020 orientieren.

• Die Laufzeit des Darlehens beträgt 7 Jahre, hiervon sind die ersten 2 Jahre tilgungsfrei.

• Für das Darlehen wird ein Festzinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit vereinbart. Der Zinssatz beträgt 0,75% p.a.

• Eine vorzeitige teilweise oder vollständige Rückzahlung ist ohne weitere Kosten (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) möglich. Teilrückzahlungen müssen in Höhe von mindestens 20% der ursprünglichen Darlehenssumme erfolgen.

• Die WIBank kann einen Verzicht auf Rückzahlung von Teilbeträgen des Darlehens von bis zu 50% des ursprünglichen Darlehensbetrages aussprechen, sofern die Kreditnehmenden durch Vorlage ihrer Steuerbescheide für das Jahr 2020 Geschäftsunterbrechungen und Umsatzausfälle von nicht geringer Höhe/Dauer nachweisen und diese sich aus der Corona-Krise zwingend ergeben haben.

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier: Darlehen WI Bank, Hessen-Mikroliquidität

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