Die Grunderwerbsteuer wird in Hessen bereits ab dem 01.08.2014 von 5% auf 6%& erhöht. Ursprünglich hatten die Parteien im hessischen Koalitionsvertrag eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer – um einen Prozentpunkt von 5 v. H. auf 6 v. H. – für das Jahr 2015 vereinbart. Die Anhebung des Grunderwerbsteuersatzes und die damit verbundenen Mehreinnahmen sollen der Konsolidierung des hessischen Landeshaushalts dienen.
Doch entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag soll die Erhöhung der Grunderwerbsteuer bereits ab 1.8.2014 umgesetzt werden, um die Neuverschuldung noch in diesem Jahr auf unter eine Milliarde Euro zu senken. Die Erhöhung ist in dem Gesetzesentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2013/2014 vom 13.5.2014 vorgesehen, der bereits in den Landtag eingebracht wurde.