Bis zum Jahresende 2017 sind Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2016 für offenlegungspflichtige Unternehmen wie insbesondere Kapitalgesellschaften fristgerecht in elektronischer Form beim Bundesanzeiger einzureichen. Kleinstunternehmen können die Bilanz hinterlegen. Bei der Offenlegung der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2016 sind erstmals die Neuregelungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) zu beachten.
Mehr erfahren: Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2016 Offenlegung
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