Bis zum Jahresende müssen etwa 1,1 Millionen Unternehmen ihren Jahresabschluss offengelegt haben. Grundsätzlich ist der Jahresabschluss in elektronischer Form beim Bundesanzeiger einzureichen.
Mehr erfahren: Offenlegung Jahresabschluss
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- Überbrückungshilfen Phasen II und III, Neustarthilfe und andere Corona bedingte Erleichterungen
- Abgabe der Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019
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