Jahresabschluss bis Ende 2015 offenlegen – Ordnungsgeldverfahren vermeiden!

Bis zum Jahresende müssen etwa 1,1 Millionen Unternehmen ihren Jahresabschluss offengelegt haben. Grundsätzlich ist der Jahresabschluss in elektronischer Form beim Bundesanzeiger einzureichen.
Mehr erfahren: Offenlegung Jahresabschluss

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