Im Rahmen des Tarifautonomiestärkungsgesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. Teil I Nr. 39 vom 15. August 2014, S. 1348) ist das Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft getreten, das einen allgemeinen Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde festschreibt. Um die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften überprüfbar zu machen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene neue Dokumentations- und Nachweispflichten zu beachten, auf die Unter-nehmen sich rechtzeitig vorbereiten müssen:
Mindestlohngesetz
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