Die Finanzverwaltung ändert mit dem BMF-Schreiben vom 26.02.2021 ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software. Die bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer wird von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt.
Das entsprechende Schreiben des BMF finden Sie hier: nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software-zur-dateneingabe-und-verarbeitung
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