Private Kfz-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft

Nach den Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zu den Urteilen des Bundesfinanzhofs gilt im Hinblick auf die Frage der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfs durch den Gesellschafter-Geschäftsführer folgendes:
Private Pkw-Nutzung durch Gesellschafter-Geschäftsführer

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