Nach den Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zu den Urteilen des Bundesfinanzhofs gilt im Hinblick auf die Frage der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfs durch den Gesellschafter-Geschäftsführer folgendes:
Private Pkw-Nutzung durch Gesellschafter-Geschäftsführer