Die Kleinbetragsgrenze für Rechnungen wurde rückwirkend zum 01. Januar 2017 auf 250,00 Euro brutto angehoben. Das entsprechende BMF-Schreiben wurde nunmehr am 15. November 2017 verfasst und verkündet.
Sie finden dieses im Wortlaut hier: Rechnungen über Kleinbeträge § 33 UStDV
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