Grundsätzlich sind die Steuererklärungen für 2017 bis zum 31.05.2018 dem Finanzamt zu übermitteln; bei einer Abgabe durch beispielsweise einen Steuerberater verlängert sich diese Frist bis zum 31.12.2018.
Für in Hessen ansässige Steuerpflichtige verlängert sich vorgenannte Abgabefrist aufgrund eines Pilotprojektes des Landes Hessen bis zum 28.02.2019; nachfolgend der entsprechende Erlass des Landes Hessen vom 02. Januar 2018 im Wortlaut: Steuerfristen 2017 Hessen
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