Steuerliche Anerkennung von Spenden durch den Verzicht auf einen zuvor vereinbarten Aufwendungsersatz (Aufwandsspende) bzw. einen sonstigen Anspruch (Rückspende)

Das BMF-Schreiben vom 25. November 2014 enthält Regelungen zur steuerlichen Anerkennung von Aufwandsspenden und Rückspenden als Sonderausgabe nach § 10b EStG.
Mehr erfahren: 
2014-11-25-Steuerliche-Anerkennung-Aufwandsspende-Rueckspende

Comments are closed.