Das BMF-Schreiben vom 25. November 2014 enthält Regelungen zur steuerlichen Anerkennung von Aufwandsspenden und Rückspenden als Sonderausgabe nach § 10b EStG.
Mehr erfahren: 2014-11-25-Steuerliche-Anerkennung-Aufwandsspende-Rueckspende
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