Nach der Überbrückungshilfe I (für die Fördermonate Juni bis August 2020), der Überbrückungshilfe II (Fördermonate September bis Dezember 2020) und der so genannten November- und Dezemberhilfe kann nun auch endlich Überbrückungshilfe III beantragt werden. Die neuen Fördergelder sollen den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 abdecken und überschneidet sich somit mit den anderen Hilfen. Zudem enthält sie für Soloselbständige eine zusätzliche Unterstützung: die Neustarthilfe.
Das Bundesministerium für Finanzen verspricht auf seiner Website hierzu eine deutliche Verbesserung gegen-über den vorherigen Phasen. So soll die Beantragung einfacher und die Förderung großzügiger ausfallen. Außerdem sollen die Gelder einem größeren Kreis an Unternehmen zur Verfügung stehen.
Nachfolgend erfahren Sie mehr über Voraussetzungen und Förderhöhen: Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe
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Aktuelles:
- Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
- Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe – diese neuen Regeln gelten für die Beantragung der Hilfsgelder
- Überbrückungshilfen Phasen II und III, Neustarthilfe und andere Corona bedingte Erleichterungen
- Abgabe der Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019
- Das Aktuelle März 2021
- Das Aktuelle Februar 2021
- Verlängerung der Steuererklärungfristen für den Veranlagungszeitraum 2019
- Aussetzung der Pflicht zur monatlichen Übermittlung von Voranmeldungen in Neugründungsfällen