Nach EuGH-Rechtsprechung umfasst “Unterricht” auch Tätigkeiten, bei denen eine Unterweisung erteilt wird, um Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler und Studenten zu entwickeln, sofern diese Tätigkeiten nicht den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben. Infolgedessen ist es möglich, dass die Antragstellerin Privatlehrerin ist, die ihren Schülern die für das Führen eines Kraftrads oder PKW notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt.
Urteil des Finanzgerichtes Baden-Württemberg vom 08.02.2017, AZ 1 V 3464/16
-
Aktuelles:
- Verlängerung der Steuererklärungfristen für den Veranlagungszeitraum 2019
- Aussetzung der Pflicht zur monatlichen Übermittlung von Voranmeldungen in Neugründungsfällen
- Das Aktuelle Januar 2021
- Wegfall von Zahlungshinweisen für Steuervorauszahlungen ab Dezember 2020
- Die Corona-„Novemberhilfe:“ Beantragung, Abschlagszahlung und Details
- Corona Wirtschaftshilfe für November 2020 – UPDATE
- Das Aktuelle Dezember 2020
- 2. Phase der Corona Überbrückungshilfe