Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung ab dem 01.01.2020

Zum 01.01.2020 wurde die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung auf einen jährlichen Betrag von 22.000 Euro angehoben. Konkret bedeutet dies: Die Regelung gilt ab dem 1.1.2020, so dass die neue Grenze bereits für die Vorjahresumsätze in 2019 Anwendung findet.

Unternehmer, die in 2019 weniger als 22.000 EUR erzielt haben und deren Umsätze in 2020 voraussichtlich weniger als 50.000 EUR betragen werden, können somit von der Kleinunternehmerregelung in 2020 Gebrauch machen. Dies ist dem Finanzamt mittels kurzer formloser Nachricht entsprechend mitzuteilen.

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