Umsatzsteuersenkung – das müssen Sie ab dem 01.07.2020 beachten!

Ein zentraler Teil der Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft ist die befristete Absenkung der gesetzlichen Umsatzsteuer im Rahmen des Regelsteuersatzes von derzeit 19 % auf 16 % und beim ermäßigten Steuersatz von 7 % auf 5 %. Hierbei können Sie als Unternehmer im Prinzip wählen, ob Sie die Ersparnis an die Kunden weitergeben oder Ihren Ertrag erhöhen wollen.

Für die Buchführung und die Rechnungsprüfung in Ihrem Unternehmen stellt die Neuerung jedoch schon allein aufgrund der extrem kurzen Vorlaufzeit für die Umstellung
eine Herausforderung dar.

Hier erfahren Sie, was Sie alles beachten müssen: Umsatzsteuersenkung ab dem 01.07.2020

Hier finden Sie das begleitende, ausführlichere BMF Schreiben, derzeit noch in Entwurfsform: BMF Schreiben zur Umsatzsteuersenkung 01.07.2020

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