Seit dem 01.01.2018 kann das Finanzamt im Rahmen einer Kassennachschau die Ordnungsmäßigkeit des bestehenden Kassensystems jeden Unternehmens überprüfen – und das Ganze unangekündigt!
Welche Rechte und Pflichten Sie als Unternehmer haben, was der Prüfer verlangen darf und was nicht – in der nachfolgenden Schrift finden Sie die wichtigsten Hinweise.
Hier kostenlos lesen: Unangekündigte Kassennachschau
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