Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat in zwei aktuellen Urteilen klargestellt, dass beruflich veranlasste Aufwendungen dem Grunde nach vorweggenommene Werbungskosten sind. Auch Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Studium können demnach nach geltender Rechtslage als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen sein. Nach der Entscheidung des BFH haben die Finanzgerichte nun die beiden konkreten Einzelfälle neu zu entscheiden.
Mehr erfahren
-
Aktuelles:
- Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
- Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe – diese neuen Regeln gelten für die Beantragung der Hilfsgelder
- Überbrückungshilfen Phasen II und III, Neustarthilfe und andere Corona bedingte Erleichterungen
- Abgabe der Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019
- Das Aktuelle März 2021
- Das Aktuelle Februar 2021
- Verlängerung der Steuererklärungfristen für den Veranlagungszeitraum 2019
- Aussetzung der Pflicht zur monatlichen Übermittlung von Voranmeldungen in Neugründungsfällen