Gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. April 2019 gelten zur einkommensteuerrechtlichen Beurteilung der Vermietung eines Arbeitszimmers oder einer als Homeoffice genutzten Wohnung durch einen Arbeitnehmer an seinen Arbeitgeber die folgenden Grundsätze: BMF Schreiben vom 18.04.2019