Neben dem Unternehmensregister (u. a. zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse) wurde bislang parallel das Transparenzregister geführt. Eine Pflicht zur Eintragung im Transparenzregister bestand bisher nicht, wenn sich die Angaben zum wirtschaftlichen Berechtigten aus anderen öffentlichen Registern ergaben. Gerade Unternehmen in der Rechtsform als GmbH oder UG mussten daher keine Meldung zum Transparenzregister vornehmen, wenn deren Gesellschafterliste beim Handelsregister elektronisch abrufbar war.
Dies hat sich durch Gesetzesänderung zum 01.08.2021 geändert. Es besteht nunmehr für JEDE Gesellschaft eine Eintragungsverpflichtung, also auch für Sie. Je nach Rechtsform gelten folgende Übergangsfristen, innerhalb derer die Eintragung im Transparenzregister nun erfolgen muss:
- für Aktiengesellschaft, SEs, Kommanditgesellschaften auf Aktien am 31. März 2022,
- für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaft, Europäische Genossenschaften oder Partnerschaften am 30. Juni 2022,
- und in allen anderen Fällen (beispielsweise für eingetragene Personengesellschaften – dazu zählen nach dem jüngst beschlossenen Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz, MoPeG, ab dem 1. Januar 2024 auch die registrierten Gesellschaften bürgerlichen Rechts) bis spätestens zum 31. Dezember 2022.
Die Mitteilung zum Transparenzregister ist als solche nicht gebührenpflichtig. Für die Führung des Transparenzregisters wird jedoch eine Jahresgebühr von derzeit 4,80 Euro erhoben.
Verstöße gegen die Transparenzpflichten sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Diese kann bis zu 5 Million Euro oder bis zu 10 % des Gesamtumsatzes betragen.
Die Registrierung ist ein einmaliger Vorgang und muss, sofern sich der/die wirtschaftlich Berechtigten nicht ändern, nicht wiederholt werden.
Die Eintragung ist recht umständlich und bedarf mehrerer „manueller“ Schritte (beispielsweise das Hochladen von Ausweiskopien), so dass die Registrierung leider nicht standardisiert durch mich bzw. Schnittstelle der DATEV erfolgen kann. Folgende Schritte sind vorzunehmen:
– Kundenaccount anlegen. Mit diesem kann man sich dann einloggen, um eine sogenannte „transparenzpflichtige Rechtseinheit“ (der nächste manuelle Schritt) anzulegen.
– Im Account diverse Rechtseinheiten anlegen, um im nächsten Schritt
– in den Rechtseinheiten die diversen wirtschaftlich Berechtigten einzutragen
– Nachweise hinzufügen
– Berechtigung zur Eintragung nachweisen
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier: