Der BFH hat mit Urteil vom 11.07.2013 entschieden, dass die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen ein rückwirkendes Ereignis darstellt und die Verzinsung somit gemäß § 233a AO erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres beginnt, in dem der Investitionsabzugsbetrag rückgängig gemacht wurde. Dies gilt für alle Investitionsabzugsbeträge, welche bis zum 31. Dezember 2012 gebildet wurden.
Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben des BMF vom 15. August 2014: Investitionsabzugsbetraege-Par-7g-EStG-Rueckgaengigmachung