Wegfall von Zahlungshinweisen für Steuervorauszahlungen ab Dezember 2020

Sofern Sie zur Leistung von unterjährigen, vierteljährlichen Vorauszahlungen zu Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer verpflichtet sind, wurden Sie seitens des Finanzamtes jeweils rund 3 Wochen vor Fälligkeitstermin auf die nächste bevorstehende Steuervorauszahlung hingewiesen. Dies ist zum nunmehr anstehenden Fälligkeitstermin 10.12.2020 nicht mehr der Fall gewesen; der Versand von Zahlungshinweisen wurde mit der letzten Fälligkeit 10. September 2020 letztmalig vorgenommen. Das Land Hessen verspricht sich hierdurch ein jährliches Einsparpotential an Port- und Papierkosten von rund 600.000 Euro; die entsprechende Pressemitteilung finden Sie weiter unten.

Zukünftig müssen Sie deshalb grundsätzlich selbst auf die Einhaltung der Fälligkeiten achten; ein verspätete Zahlung zieht zwingend die Festsetzung eines Säumniszuschlages in Höhe von 1% des Zahlungsbetrages je angefangenen Monat nach sich. Zwecks Vermeidung empfiehlt die Finanzverwaltung deshalb die Erteilung eines SEPA Lastschriftmandates; auch dieses Formular finden Sie weiter unten angefügt. Aus meiner Sicht gibt es gegen die Erteilung einer Einzugsermächtigung keine grundlegenden Bedenken.

Als Alternative biete ich Ihnen gerne an, sich von mir an die vierteljährlichen Fälligkeiten automatisiert hinweisen zu lassen. Auf der Homepage können Sie sich hierzu unter „Erinnerungsservice“ bei Punkt 4 registrieren. Ich freue mich, wenn Sie von dieser Möglichkeit regen Gebrauch machen.

Pressemitteilung des Landes Hessen: Pressemitteilung

Formular SEPA-Mandat: SEPA-Mandat

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